1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Konferenzraum bestellt oder zugesagt worden ist.
  2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Der Hessen Hotelpark Hohenroda behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Konferenzräume anderweitig zu vermieten.
  3. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hessen Hotelpark Hohenroda das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  4. Bei Komplett-Stornierungen von Tagungen werden in Rechnung gestellt: gilt nicht während der akuellen Corona-Pandemie

bis 60 Tage vor Ankunft Keine Kosten

59 bis 30 Tage vor Ankunft 20,00 Euro pro Zimmer pro Tag

29 bis 14 Tage vor Ankunft 30,00 Euro pro Zimmer pro Tag

13 bis   8 Tage vor Ankunft 40,00 Euro pro Zimmer pro Tag

 7 bis   0 Tage vor Ankunft 50,00 Euro pro Zimmer pro Tag

 

Bei kurzfristigen Teil-Stornierungen (no Shows)

13 bis   8 Tage vor Ankunft 30,00 Euro pro Zimmer und Tag

7 bis   0 Tage vor Ankunft 40,00 Euro pro Zimmer und Tag

           Der Hessen Hotelpark Hohenroda bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Konferenzräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um die eventuell anfallende Schadenersatz-Rechnung zu reduzieren.

  1. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
  2. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsführung des Hessen Hotelpark Hohenroda. Verschweigt der Besteller /Veranstalter gegenüber dem Hessen Hotelpark Hohenroda, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist der Hessen Hotelpark Hohenroda berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 4. zu berechnen.
  3. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  4. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.
  5. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
  7. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
  8. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  9. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hessen Hotelparks Hohenroda nicht gestattet.

Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis.

  1. Gerichtsstand ist Bad Hersfeld.

           Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen gemäß BDGS hin.

           Handelsregister Bad Hersfeld HRB Nr. 298    

Geschäftsführer: Oliver Mosselman und Michael Schubert

Hohenroda im August 2019

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