Hessen Hotelpark Hohenroda
Ihr Seminar- und Tagungshotel  mitten in Deutschland in herrlicher Natur

"Tagen mit Wohlbehagen"
... nach dieser Maxime richten wir all unser Handeln zum
Wohl und Erfolg unserer Kunden.

 

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Messen- & Ausstellungen

Auszeichnungen

Tagungspreise

Tagungsanfrage

Outdoor Trainingsanlage

Rahmenprogramme & Freizeit

Privataufenthalt

Lage und Anfahrt


Impressum

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Geschäftsbedingungen   (Stand 7/2007)
Hier PDF-Datei zum Ausdrucken.

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Konferenzraum bestellt oder zugesagt worden ist.
2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Der Hessen Hotelpark     Hohenroda behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Konferenzräume anderweitig zu vermieten.
3. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr am Anreisetag zur
Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde,
behält sich der Hessen Hotelpark Hohenroda das Recht vor, bestellte
Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
4. Bei Komplett-Stornierungen von Tagungen werden in Rechnung gestellt:
         bis 60 Tage vor Ankunft                                 Keine Kosten
    59 bis 30 Tage vor Ankunft                        10,00 Euro pro Zimmer pro Tag
    29 bis 14 Tage vor Ankunft                        15,00 Euro pro Zimmer pro Tag
    13 bis   8 Tage vor Ankunft                        20,00 Euro pro Zimmer pro Tag
      7 bis   0 Tage vor Ankunft                        30,00 Euro pro Zimmer und Tag

    Bei kurzfristigen Teil-Stornierungen  (no Shows)
    13 bis   8 Tage vor Ankunft                        20,00 Euro pro Zimmer pro Tag
      7 bis   0 Tage vor Ankunft                        25,00 Euro pro Zimmer und Tag
Der Hessen Hotelpark Hohenroda bemüht sich, nicht in Anspruch genommene
Zimmer, Konferenzräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um die eventuell anfallende Schadenersatz-Rechnung zu reduzieren.
5. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als 
Gesamtschuldner.
6. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur
Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die
Geschäftsführung des Hessen Hotelpark Hohenroda. Verschweigt der Besteller /
Veranstalter gegenüber dem Hessen Hotelpark Hohenroda, dass es sich um
eine politische Vereinigung handelt, so ist der Hessen Hotelpark Hohenroda
berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach
4. zu berechnen.
7. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.
9. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den
Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung
durch das Hotel.
11. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine
Haftung übernommen.
12. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen
entsprechen.
13. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne
Zustimmung des Hessen Hotelparks  Hohenroda nicht gestattet.
Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau
oder während der Veranstaltung  verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis.
14. Gerichtsstand ist Bad Hersfeld.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die
Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen gemäß BDGS hin.
Handelsregister Bad Hersfeld HRB Nr. 298      
Geschäftsführer: Dr. W. Dallmeier und  Michael Schubert

 

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UpDate: October 2007

Hessen Hotelpark Hohenroda GmbH
36284 Hohenroda / Hessen,  Schwarzengrunder Straße 9
Telefon: 06676 / 18 - 1   Telefax: 06676 / 1487