| 1. |
Der Gastaufnahmevertrag
(Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Konferenzraum bestellt oder zugesagt worden ist. |
| 2. |
Optionsdaten sind für
beide Vertragspartner bindend. Der Hessen Hotelpark
Hohenroda behält sich das Recht vor, nach Ablauf der
Optionsdaten die reservierten Zimmer und Konferenzräume anderweitig zu vermieten. |
| 3. |
Reservierte
Hotelzimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr am Anreisetag zur
Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde,
behält sich der Hessen Hotelpark Hohenroda das Recht
vor, bestellte
Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. |
| 4. |
Bei
Komplett-Stornierungen von Tagungen werden in Rechnung gestellt:
bis 60 Tage vor Ankunft
Keine Kosten
59 bis 30 Tage vor Ankunft
10,00 Euro pro Zimmer pro Tag
29 bis 14 Tage vor Ankunft
15,00 Euro pro Zimmer pro Tag
13 bis
8 Tage vor Ankunft
20,00 Euro pro Zimmer pro Tag
7 bis
0 Tage vor Ankunft
30,00 Euro pro Zimmer und Tag
Bei
kurzfristigen Teil-Stornierungen (no Shows)
13 bis
8 Tage vor Ankunft
20,00 Euro pro Zimmer pro Tag
7 bis
0 Tage vor Ankunft
25,00 Euro pro Zimmer und Tag |
|
Der
Hessen Hotelpark Hohenroda bemüht sich, nicht in Anspruch genommene
Zimmer, Konferenzräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig
zu
vergeben, um die eventuell anfallende Schadenersatz-Rechnung zu
reduzieren. |
| 5. |
Ist
der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als
Gesamtschuldner. |
| 6. |
Sollte der Veranstalter
eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur
Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung
durch die
Geschäftsführung des Hessen Hotelpark Hohenroda. Verschweigt der
Besteller /
Veranstalter gegenüber dem Hessen Hotelpark Hohenroda, dass es sich um
eine
politische Vereinigung handelt, so ist der Hessen Hotelpark Hohenroda
berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach
4. zu
berechnen. |
| 7. |
Rechnungen sind binnen
10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. |
| 8. |
Änderungen der
Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des
Leistungsnehmers. |
| 9. |
Der
Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den
Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter
Speisen und Getränke. |
| 10. |
Das Mitbringen von
Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung
durch das Hotel. |
| 11. |
Für Verlust oder Beschädigung
von eingebrachten Gegenständen wird keine
Haftung übernommen. |
| 12. |
Sämtliches
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen
entsprechen. |
| 13. |
Anbringen
von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne
Zustimmung des Hessen Hotelparks
Hohenroda nicht gestattet.
Für Beschädigungen der Einrichtung oder des
Inventars, die bei Auf- und Abbau
oder während der Veranstaltung
verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. |
| 14. |
Gerichtsstand ist Bad
Hersfeld. |
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Gemäß
§ 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die
Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen gemäß
BDGS hin. |
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Handelsregister
Bad Hersfeld HRB Nr. 298
Geschäftsführer: Dr. W. Dallmeier und
Michael Schubert |